Es darf nur von Tagesanbruch bis zur Abenddämmerung geangelt werden.
Jeder Fischer hat die Pflicht, die Lizenz und die Fischwasserkarte beim Fischen mit sich zu tragen und auf Verlangen allen Aufsichtsorganen unverzüglich vorzuweisen. Der Fischereiaufseher ist zur Kontrolle von Dokumenten und Fanggut berechtigt.
Wie du Toblach erreichst: https://www.drei-zinnen.info/de/toblach/toblach/kontakt-service/anreise-mobilitaet.html
Von Toblach in Richtung Süden. Der See befindet sich auf der linken Seite nach dem Drei-Zinnen-Blick.
Parkplätze stehen vor Ort zur Verfügung.
Auch mittels öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Fahrpläne sind auf www.sii.bz.it hinterlegt.